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Was muss ich beachten? Rahmenbedingungen für die hundegestützte Arbeit in der Schule- Art- und tierschutzgerechter Umgang nach §1 (Grundsatz) und §2 und §3 (Tierhaltung des deutschen Tierschutzgesetzes vom 18.02.07)
- Zustimmung der Schulleitung
- Information und mehrheitliche Zustimmung der GLK
- Information der Eltern, der Schulkonferenz und des Schulamtes
- Versicherungsrechtliche Absicherung: Der Hund ist nicht automatisch durch die Genehmigung des Projektes in der Schule versichert! Klären sie dies mit den in Frage kommenden Versicherungen (private Tierhalterhaftpflicht, Schulversicherung! schriftlich ab!!! Lassen sie sich die Übernahme des Versicherungsschutzes schriftlich geben!
- Hygieneleitlinien und -vorgaben beachten
- Information an den Hausmeister und das Putzpersonal
Grundvoraussetzungen bei der Person die den Hund in der Schule einsetzt- Hat eine optimale Beziehung zum Hund, besitzt theoretisches und praktisches Wissen im Umgang mit ihm. D.h. er bildet sich regelmäßig im Bereich der Hundeerziehung weiter.
- Versorgt den Hund adäquat und bietet Familienanschluss
- Trägt Verantwortung für die medizinische Grunderhaltung des Hundes.
- Betrachtet Tierschutzgesichtspunkte und "benutzt" ihn nicht. Beispiel: Welpen können nicht schon über mehrere Stunden mit in die Schule genommen werden.
- Erkennt, wenn der Hund in Stresssituationen gerät und reagiert entsprechend.
- Bildet sich im Bereich Tiergestütze Pädagogik regelmäßig weiter.
Grundvoraussetzungen bei den Kindern und Jugendlichen- Keine pathologische Angst vor Hunden
- Keine massiven Allergien
- Regeln über den Umgang mit dem Hund sollten besprochen sein
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